Neben den Flurförderzeugen wie Gabelstaplern übernehmen Krane einen Großteil des Materialtransports. Als Bindeglied zwischen Produktionsketten gewinnen sie mehr und mehr an Bedeutung. Schnelligkeit und Verlässlichkeit zahlt sich aus. Individuelle Lösungen mit maßgeschneiderten Hebesystemen vereinfachen Prozesse und bringen mehr Profit.
Unsere Krane entsprechen den neusten Standards und sorgen für mehr Mobilität beim Umschlag ihrer Waren. Wir bieten ein breites Sortiment an Hebezeugen, die ihre komplexen Transportsysteme effizient unterstützen. Nutzen Sie unsere Kernkompetenz und fragen Sie an, gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Auswahl.
Bei Tomanro finden Sie vom Hallenkran, der die komplette Betriebsfläche überspannt, Wand- und Säulenschwenkkrane für lokale Bereiche bis hin zum Aluminium-Portalkran für Montagezwecke, alles rund ums Heben. Innovative Hebezeuge mit herausragenden Eigenschaften, die ihre Fördertechnik bereichern und neue logistische Möglichkeiten schaffen.
Hinweise zur Krantechnik
Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen Überblick bezüglich der Anwendung von Krantechnik und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen! Hebevorgänge und Schwenkvorgänge mit Kranen dürfen nur von einem fachkundigen Anwender (unterwiesen in Theorie und Praxis) durchgeführt werden. Bei ordnungsgemäßer Verwendung bieten unsere Krane ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeiden Sach- und Personenschäden und haben eine lange Lebensdauer.
Änderung des Lieferzustandes
Die Form und Ausführung der Krane darf nicht verändert werden z. B. durch Einbau von Fremdteilen, Biegen, Schweißen, Schleifen, Abtrennen von Teilen, Anbringung von Bohrungen, Entfernen von Sicherheitsteilen wie Verriegelungen, Sicherungsstifte, Sicherheitsfallen etc.
Benutzungseinschränkungen
Temperatur
Krane dürfen in der Regel zwischen Temperaturen von -10° bis +50° C eingesetzt werden. Diese Werte sind Richtwerte und können gerätespezifisch abweichen. Die jeweils gültigen Angaben finden sie in den Betriebsanleitungen der entsprechenden Geräte.
Chemikalien
Krane dürfen nicht im Bereich von Chemikalien bzw. in Umgebung von chemischen Dämpfen bedenkenlos eingesetzt werden – lassen Sie sich vorher von uns beraten! Krane die Chemikalien, oder deren Dämpfen, ausgesetzt waren, müssen außer Betrieb genommen und begutachtet werden.
Personentransport
Grundsätzlich ist der Personentransport mit Krantechnik verboten!
Einsatz unter gefährdenden Bedingungen
Das Heben oder der Transport von Lasten ist zu vermeiden, solange sich Personen im Gefahrenbereich der Last befinden. Der Aufenthalt von Personen auf, oder unter einer angehobenen Last ist verboten.
Elektrische Gefahren bei der Krantechnik
Elektrische Gefährdungen, wie z. B. bei motorisch betriebenen Hebezeugen, entnehmen Sie bitte den gerätespezifischen Betriebsanleitungen! Elektrische Anschlüsse dürfen nur von hierfür befugten Personen bzw. Unternehmen durchgeführt werden!
Instandhaltung und Reparatur von Krantechnik
Krane müssen für den sicheren Betrieb gemäß den Wartungsvorschriften des Herstellers in den vorgeschriebenen Intervallen gewartet werden (Gesetzliche Verpflichtungen hierzu siehe DGUV Vorschrift 52 ehemals BGV D6).
Je nach Einsatzhäufigkeit und Schwere, mindestens jedoch einmal jährlich, oder bei festgestellten Mängeln, ist der Kran von einer befähigten Person zu warten. Instandsetzungen, Kranservice und Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen die Originalersatzteile verwenden durchgeführt werden. Hierüber sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen.
Überprüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden. Das gilt auch für handbetriebene oder teilkraftbetriebene Krane mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1.000 kg. Für Krane nach § 3a Abs. 3 BGV D 6 besteht die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme aus Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich für Krane, die betriebsbereit angeliefert werden und für die der Nachweis einer Typprüfung (Baumusterprüfung) oder die EG-Konformitätserklärung vorliegt.