PSA gegen Absturz
Notfallutensilien
Schutzbekleidung
Permanente Absturzsicherung
Hygieneprodukte
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Nach diesem Gesetz ist kurz zusammengefasst der Arbeitgeber für den Schutz seiner Mitarbeiter verantwortlich.
Das verpflichtet ihn die Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen
durchzuführen. Damit hat er dafür zu sorgen, dass der Gesundheitsschutz in allen Bereichen gewährleistet ist.
Der Arbeitnehmer ist bei Gefährdungsbereichen entsprechend zu schulen und einzuweisen. Bei der Umsetzung des
Arbeitsschutzes gibt der Gesetzgeber den Unternehmern Gestaltungsspielräume. Die Arbeitsschutzverordnungen geben
hier die entsprechenden Rahmenbedingungen vor.
Die Produkte für Arbeitsschutz sind nach bestimmten DIN Normen klassifiziert. Diese Normen gewährleisten dem
Anwender die versprochene Sicherheit.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), zu denen die Berufsgenossenschaften gehören, erlassen Unfallverhütungsvorschriften die zum Arbeitsschutz maßgeblich beitragen. Die gültigen Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der DGUV finden Sie in der neu eingerichteten DGUV Datenbank Publikationen.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht an bestimmten Gefahrenpunkten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese hilft ihm dabei die Gefährdungen zu erkennen und richtig einzuschätzen. Daraus muss er die richtigen Schutzmaßnahmen einleiten. Die Gefährdungsbeurteilung kann sich auf den Arbeitsort, der Tätigkeit oder der Arbeitsmittel beziehen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz bietet hier Hilfe an (BAUA).
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Mitarbeiter auf Gefährdungen hinzuweisen. Die Mitarbeiter müssen nach der Unterweisung die Gesundheitsgefährdung erkannt haben und auf diese sachgerecht reagieren können. Dabei muss die Unterweisung passgenau auf die Arbeitssituation ausgerichtet sein.