| Auffangvolumen | AW 1x20/ WB 1x20 l |
| Farbe | |
| Maße | 500 x 500 x 1000 mm |
| Anstrich | Pulverbeschichtet RAL 6011 |
| Gewicht ca. | 31 kg |
| Artikel-Nr.: | B80-6554-A |
Der LaCont PSM 500-1000 P ist ein kompakter Pflanzenschutzmittelschrank zur sicheren und übersichtlichen Lagerung von wassergefährdenden Pflanzenschutzmitteln in Kleingebinden. Der Schrank ist für die Aufstellung im Gebäude vorgesehen und eignet sich insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe, Werkstätten, Betriebsräume und vergleichbare Einsatzbereiche, in denen Pflanzenschutzmittel geordnet und vor unbefugtem Zugriff geschützt gelagert werden sollen.
Mit seinen Außenmaßen von 500 x 500 x 1000 mm benötigt der ein-türige Schrank nur eine vergleichsweise geringe Stellfläche. Die Konstruktion aus Qualitätsstahlblech ist mit einer Pulverbeschichtung in RAL 6011 - resedagrün versehen.
Der PSM 500-1000 P verbindet eine kompakte Bauform mit einer für die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln ausgelegten Innenausstattung. Die verstärkte Tür ist mit einem Griff und Zylinderschloss ausgestattet. Dadurch lässt sich der Lagerbereich gegen den Zugriff unbefugter Personen sichern.
Ein wesentlicher Bestandteil des Schranks ist die integrierte Auffangwanne. Beim PSM 500-1000 P beträgt das Auffangvolumen der Bodenwanne 20 Liter. Zusätzlich verfügt der Schrank über einen Wannenboden mit einem weiteren Auffangvolumen von 20 Litern.
Die Auffangwanne besteht aus 3 mm starkem, verzinktem Stahlblech und ist laut LaCont mit einem Ü-Zeichen gemäß StawaR ausgeführt. Der Wannenboden ist ebenfalls verzinkt und flüssigkeitsdicht verschweißt. Seine Tragkraft beträgt 50 kg.
Für die Lagerung aggressiver Medien bietet LaCont passende PE-Einsätze für Auffangwanne und Wannenboden als Zubehör an. Die chemische Eignung sollte dabei immer anhand der Beständigkeitsangaben des Herstellers und der Eigenschaften des jeweiligen Pflanzenschutzmittels geprüft werden.
| Eigenschaft | PSM 500-1000 P |
|---|---|
| Hersteller | LaCont Umwelttechnik GmbH |
| Typ | PSM 500-1000 P |
| Artikel-Nr. | B80-6554-A |
| Außenmaße B x T x H | 500 x 500 x 1000 mm |
| Ausführung | 1-türig |
| Farbe | RAL 6011 - resedagrün |
| Auffangvolumen Auffangwanne | 20 Liter |
| Auffangvolumen Wannenboden | 20 Liter |
| Material Auffangwanne | 3 mm Stahlblech, verzinkt |
| Material Wannenboden | Stahlblech, verzinkt |
| Tragkraft Wannenboden | 50 kg |
| Gewicht | 31 kg |
Der PSM 500-1000 P ist für die Lagerung von wassergefährdenden Pflanzenschutzmitteln in Kleingebinden innerhalb von Gebäuden vorgesehen. Durch die kompakte Breite und Tiefe von jeweils 500 mm lässt er sich auch dort einsetzen, wo nur begrenzter Lagerraum zur Verfügung steht.
Die Lagerung sollte ausschließlich entsprechend der Eigenschaften und Kennzeichnung der jeweiligen Mittel erfolgen. Insbesondere sind die Angaben auf Etikett, Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanweisung des jeweiligen Pflanzenschutzmittels zu beachten.
Pflanzenschutzmittel sind nicht pauschal hinsichtlich ihrer Gefährdung gleichzusetzen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen richten sich nach den jeweiligen Eigenschaften und der Einstufung des Produkts. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass viele Pflanzenschutzmittel als gefährliche Stoffe eingestuft sind und deshalb unter anderem die Anforderungen des Gefahrstoffrechts relevant sein können.
Pflanzenschutzmittel sollten ausschließlich in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Der Lagerort sollte trocken und sauber sein und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden. Lebensmittel, Futtermittel und ähnliche Produkte sind getrennt von Pflanzenschutzmitteln aufzubewahren.
Für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist insbesondere die TRGS 510 relevant. Sie beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen für die sichere Lagerung und berücksichtigt unter anderem Zugangsbeschränkung, Lagerorganisation, Rückhalteeinrichtungen und Lüftung.
Der LaCont-Katalog ordnet den PSM 500-1000 P den Pflanzenschutzmittelschränken für die Lagerung wassergefährdender Pflanzenschutzmittel in Kleingebinden zu. Die im Schrank eingesetzte Auffangwanne ist laut Hersteller mit einem Ü-Zeichen gemäß StawaR ausgeführt.
Für die konkrete Lagerung sind darüber hinaus die jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen sowie die Eigenschaften der tatsächlich eingelagerten Produkte maßgeblich. Je nach Gefahrstoff, Lagermenge, Betriebsumgebung und Lagerkonzept können weitere Anforderungen aus GefStoffV, TRGS 510, Wasser-, Brand- und Arbeitsschutzrecht hinzukommen.
Besonders wichtig: Der PSM 500-1000 P ist kein Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470-1. Er sollte daher nicht mit einem geprüften Brandschutzschrank für entzündbare Flüssigkeiten gleichgesetzt werden. Für entzündbare Pflanzenschutzmittel oder andere entsprechend eingestufte Gefahrstoffe ist zu prüfen, ob ein Schrank mit einer entsprechenden Feuerwiderstandsklassifizierung erforderlich ist.
Für den PSM 500-1000 P bietet LaCont Zubehör an, mit dem die Lagerung an die Eigenschaften der eingelagerten Medien angepasst werden kann. Besonders relevant sind die optionalen PE-Einsätze für Auffangwanne und Wannenboden. Sie können bei der Lagerung aggressiver Medien eingesetzt werden, sofern die chemische Beständigkeit für das jeweilige Medium gegeben ist.
Bei der Auswahl des Zubehörs sollte insbesondere geprüft werden, welche Pflanzenschutzmittel gelagert werden und ob deren chemische Eigenschaften einen zusätzlichen PE-Einsatz erforderlich machen.
Wenn mehr Lagerkapazität benötigt wird, bietet LaCont innerhalb derselben Produktfamilie weitere Pflanzenschutzmittelschränke an. Der PSM 500 P besitzt bei gleicher Breite und Tiefe eine Bauhöhe von 1950 mm und damit zusätzlichen Stauraum. Für größere Lagermengen steht außerdem der PSM 1000-1000 P mit 1000 mm Breite und 1000 mm Höhe zur Verfügung. Der PSM 1000 P ist die 1000 mm breite Variante mit 1950 mm Bauhöhe.
Für wassergefährdende Gefahrstoffe, die nicht ausschließlich Pflanzenschutzmittel sind, können alternativ die entsprechenden LaCont-Umweltschränke interessant sein. Die Auswahl sollte immer anhand der konkreten Gefahrstoff-Einstufung, Gebindegröße und erforderlichen Rückhalteeinrichtung erfolgen.
