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Hebebänder

Unsere Marken in Hebebänder
Yale
DELTA
Die Hebebänder sind wie Rundschlingen textile Anschlagmittel. Sie haben ein sehr stabiles Gurtband. Hebebänder gibt es als Endlosbänder und als Hebebänder mit Laschen an jedem Ende.

Hebebänder von Yale sind besonders leicht und äußerst flexibel einsetzbar. Bezogen auf ihr Eigengewicht besitzen sie eine verblüffend hohe Tragfähigkeit. Ihr textiles Gewebe schmiegt sich der Last an, schont dabei die Oberfläche und ermöglicht ein verletzungsfreies Handling beim Anschlagen oder Verstauen. Unser Angebot enthält Hebebänder verschiedenster Typen, ob zwei- oder vierlagig vernäht, mit verstärkten Schlaufen oder hochfesten Endbeschlägen. In unserem Sortiment führen wir endlos gewebte Hebebänder sowohl für die mehrmalige Verwendung als auch für den einmaligen Gebrauch.

Bauarten und Typen

Vierlagige Hebebänder sind steifer als Zweilagige und benötigen weniger Auflagefläche an der Last. Bei gleicher Tragkraft und nahezu gleichem Eigengewicht halbiert sich ihre Bandbreite. Ihr schmaleres Band ist auch im Schnürgang vorteilhafter einzusetzen. Zudem nimmt die Kantenstabilität mit der Dicke des Bandes zu. Dennoch wirkt sich eine breite Auflagefläche auf die Last meist schonender aus, da der Druck über die größere Kontaktfläche gleichmäßiger verteilt wird. Überdies wird die Last von einem breiten Band besser gestützt und stabiler gehalten.

Verstärkte Schlaufen sind für Anschlagmittel aus Chemiefasern mittlerweile vorgeschrieben. Da verstärkte Schlaufen im Schnürgang unerlässlich sind, werden generell nur noch Hebebänder mit verstärkten Schlaufen hergestellt. Bänder ohne verstärkte Endschlaufen entsprechen nicht der Norm.

Endlos-Hebebänder werden ähnlich wie Rundschlingen eingesetzt. Im Vergleich zu Rundschlingen sind sie steifer und schmaler, wodurch sie sich besser durch Hohlräume oder unter Lasten durchstecken lassen.

Zur Erhöhung der Abrieb- und Schnittfestigkeit können Beschichtungen aus sehr schnittfestem, mindestens etwa 5 mm dickem Polyurethan, aufgebracht werden. Alternativ werden verschiebbare Schutzschläuche mit dicker Polyurethanbeschichtung angeboten. Diese Überzüge werden im TOMANRO Shop als Zubehör angeboten. Wahlweise lassen sich die Schläuche und Beschichtungen in Standard-Längen von 2 oder 4 Metern hinzu bestellen.

Werkstoffe und Herstellungsverfahren

Hebebänder entstehen durch das Vernähen gewebter Gurtbänder aus synthetischen Fasern unterschiedlicher Werkstoffe. So werden Gurtbänder aus Polyester-, Polyamid- oder Polypropylen-Fasern produziert, die sich in ihren Eigenschaften prägnant unterscheiden.

Das Polyester-Hebeband ist wohl das am häufigsten verwendete Hebeband. Es ist an einem blauen Etikett erkennbar. Polyester-Hebebänder verbinden Licht- und Wärmestabilisierung, gute Beständigkeit gegen die meisten Säuren und Lösemittel. Polyester ist sehr reiß- und scheuerfest und nimmt kaum Feuchtigkeit auf. Es ist hautsympatisch, sehr weich, aber gleichzeitig äußerst strapazierfähig und kaum dehnbar. Der Kunststoff Polyester ist zudem in der Herstellung sehr günstig. Nur beim Einsatz in Laugen ist der Werkstoff nicht so beständig und sollte deshalb auch nicht mit Seife, sondern mit schonenden Haushaltswaschmitteln gewaschen werden.

Demgegenüber ist das Polyamid-Hebeband gegenüber Laugen gut beständig. Es wird mit einem grünen Etikett verstückt. Polyamid hat den Nachteil, dass es zu einer relativ hohen Wasseraufnahme in feuchter Umgebung neigt und dann an Abriebfestigkeit verliert. Auch nimmt die Bruchfestigkeit bei Bildung von Frost ab, da das Hebeband hierdurch steifer wird. Um diese Schwächung auszugleichen, wird das Polyamid-Hebeband vorbeugend stärker dimensioniert. Zur Berücksichtigung der geringeren Nassbruchfestigkeit werden Plyamid-Hebebänder etwa 10% voluminöser ausgelegt.

Hebebänder aus Polypropylen mit braunen Etiketten haben zwar eine geringere Tragfähigkeit bezogen auf ihr Eigengewicht. Sie sind jedoch chemisch sehr beständig und werden entsprechend bei Sonderfällen eingesetzt.

Die Eigenschaften der Yale Hebebänder und Rundschlingen werden durch das Verstrecken und die thermische Fixierung für Hebezwecke optimiert. Der Werkstoff wird verstreckt und auf ein Vielfaches seiner ursprünglichen Länge gezogen. Die Molekülketten werden in Zugrichtung gereckt und orientiert angeordnet. Das Garn wird reißfester und die Dehnung auf unter 4% gemindert. Beim anschließenden thermischen Fixieren, dem kurzweiligen Erhitzen, löst sich die eingefrorene innere Spannung aus den Molekülketten. Dieser finale spannungsfreie Zustand wird schließlich durch Abkühlung fixiert.
Hebebänder werden mit einer PU-Appretur veredelt und hierdurch unter anderem wasserfester.

Normen und Vorschriften

Zur Verhütung von Unfallgefahren sind grundlegende sicherheitstechnische Regeln gemäß Kapitel 2.8 der DGUV Regel 100-500 zu beachten.

Hebebänder und Rundschlingen gehören zu den Anschlagmitteln und diese gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelten als Lastaufnahmemittel. Da das Inverkehrbringen von Anschlagmitteln unter die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie fällt, müssen sie ein CE-Zeichen tragen.

Beschaffenheits- und Prüfanforderungen von Hebebändern für die mehrmalige Verwendung enthält die Europäische Norm EN 1492-1.

Hebebänder nach EN 1492-1

Tragfähigkeit
Anschlagart direkt
Bandbreite Farbe
1000 kg 30 mm violett
2000 kg 60 mm grün
3000 kg 90 mm gelb
4000 kg 120 mm grau
5000 kg 160 mm rot
6000 kg 180 mm braun
8000 kg 240 mm blau
10000 kg 300 mm orange
Die EN 1492-1 regelt die Farb-Codierung der Tragfähigkeit von Hebebändern:
So ist jeder Tragkraft eines Hebebandes oder einer Rundschlinge eine Farbe zugeordnet. Dies erleichtert die Auswahl und verhindert Fehlgriffe. Hebebänder und Rundschlingen mit einer Tragfähigkeit von 1.000 kg sind violett eingefärbt, bei 2.000 kg haben sie die Farbe grün und bei 3.000 kg die Farbe gelb. Ab einer Tragfähigkeit von 10.000 kg ist der einheitliche Farbcode für alle Tragfähigkeiten orange.

Eingewebte Tonnenstreifen signalisieren die Tragkraft und tragen zur eindeutigen Identifikation bei.

In alle Hebebänder ist ein Tragfähigkeits-Etikett eingenäht, aus dem die Tragfähigkeit in Abhängigkeit zur Anschlagart, der Hersteller, der Werkstoff und das Herstellungsdatum abzulesen ist. Zusätzlich wird ein Zusatzetikett mit eingenäht auf dem beispielsweise das Datum der anstehenden regelmäßigen Prüfung vermerkt werden kann.

Prüfung nach der DGUV Regel 100-500

Gemäß der DGUV Regel 100-500 sind Anschlagmittel aus Chemiefasern mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Bei intensiver Beanspruchung von Hebebändern und Rundschlingen sind kürzere Prüfintervalle zu empfehlen.

Gewebte Hebebänder aus Chemiefasern sind der Benutzung zu entziehen bei

  • Garnbrüchen/Garnschnitten im Gewebe von mehr als 10 % des Querschnittes des Hebebandes
  • Beschädigung der tragenden Nähte
  • Verformung durch Wärmeeinfluss wie Reibung, Strahlung, usw.
  • Schäden infolge der Einwirkung aggressiver Stoffe.

Rundschlingen aus Chemiefasern sind der Benutzung zu entziehen bei

  • Beschädigung der Ummantelung bzw. ihrer Vernähung und Sichtbarkeit der Einlage
  • Verformung durch Wärmeeinfluss wie Reibung, Strahlung, usw.
  • Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe.

Anschlagmittel aus Chemiefasern mit Beschlagteilen sind der Benutzung zu entziehen, wenn die Beschlagteile Verformungen, Anrisse, Brüche oder andere Beschädigungen aufweisen (DGUV Informationen 209-061).


Einweghebebänder

Einweg-Hebebänder eignen sich für einen einmaligen Transport von Lasten, die in großer Stückzahl befördert werden müssen. Besonders dienlich zum transportieren von Halbfabrikaten, die beispielsweise auf der Baustelle weiterverarbeitet werden sollen. Das Einwegband darf nur für den Transport eines bestimmten Gutes benutzt werden, um beispielsweise Rohre, Profile oder Stangen vom Hersteller bis zum Verbraucher zu bringen. Auch dürfen keine unterschiedlichen Lasten mit dem gleichen Einweg-Hebeband angeschlagen werden. Am Ende der Transportkette muss das Anschlagmittel entsorgt werden.

Auf Grund der einmaligen Verwendung wird das Risiko eines Versagens niedriger eingeschätzt als bei herkömmlichen Mehrweg-Hebebändern. Der Sicherheitsfaktor von Einweg-Hebebändern weist deshalb nur 1:5 statt 1:7 auf. Folglich muss ein Einwegband mit einer Tragfähigkeit WLL 1 t mindestens eine Bruchkraft von 5 t erreichen.

Einweg-Hebebänder haben der DIN 60005 zu entsprechen. Neben dem geringeren Tragfähigkeitsfaktor von 5, brauch das Bandgewebe nur 1 mm dick sein. Die maximale Bandbreite darf 100 mm nicht überschreiten. Auf einen Farbcode für die unterschiedlichen Traglasten hat man verzichtet. So kann es Einweg- bzw. Wegwerfhebebänder in den verschiedensten Ausführungen z. B. als Endlos-Bandschlinge oder auch als Schlaufenband in unterschiedlichen Farben geben. Zur eindeutigen Identifizierung hat man sich auf ein orangefarbenes Etikett geeinigt. Die DIN 60005 beschränkt die Verwendung auf nur einen Transportweg. Hiernach muss das Anschlagmittel entsorgt werden.

Diese Vorgaben vereinfachen die Herstellung und machen Einweg-Hebebänder gemäß DIN 60005 wesentlich günstiger als Mehrweg-Hebebänder nach EN 1492-1.

Einweg-Hebebänder müssen als solche gekennzeichnet sein und eine Aufschrift auf ihrem Etikett tragen. Gebräuchlich sind Aufschriften wie "Einweg-Hebeband", "don’t use twice", "non reutilizzare". Ein Beisatz wie "In Anlehnung an die EN 1492-1" ist in Deutschland unzulässig und deutet auf Importprodukte hin.

Einweggurte finden häufig im Holzbau oder für den Transport von Fertighaussegmenten Anwendung. Hier werden überwiegend die speziellen ASG-Bandschlingen (ASG … Auto-Sicherheits-Gurt) eingesetzt. Diese Wegwerfbänder sind nur in einer Tragkraft von 750 kg erhältlich und einheitlich schwarz gefärbt. Solche Bänder aus Automobilsicherheits-gurt-Restmengen oder optischen Unterqualitäten werden oft als Schlingen mit eingenagelt und danach abgeschnitten.

In der Praxis kommt es vor, dass Einweg-Hebebänder auch noch nach ihrer Verwendung weiter benutzt werden. Über Transporte oftmals durch Importe werden sie in den weiteren Fertigungs- bzw. Arbeitsprozess im Betrieb bzw. auf der Baustelle "eingeschleppt". Ob aus Unwissenheit oder Bequemlichkeit werden die Wegwerfbänder als Hebebänder weiterverwendet. Gegenüber den Mehrweg-Hebebändern nach EN 1492-1 mangelt es ihnen an Sicherheit vor Überlast, bieten sie weniger Widerstandsfähigkeit vor mechanischen und chemischen Belastungen und sind auch vor Witterungseinflüssen weniger geschützt.

Fälschlicherweise finden Einweg-Hebebänder aber auch im Pre-slung-Verfahren Verwendung, obwohl sie hierfür nicht bestimmt sind. Zudem sind Importbänder im Umlauf, bei denen der Tragfähigkeitsfaktor aus Preisgründen oft auf 4 reduziert wurde. Die Benutzung solcher Bänder ist unzulässig. Die Bänder dürfen innerbetrieblich nicht weiter verwendet und müssen sofort entsorgt werden.

Pre-Slung-Verfahren

Beim „Pre-Slung“-Verfahren handelt es sich um ein Verfahren beim Transport und der Lagerung „vorgeschlungener“ Ladegüter, d.h. wenn die Hebebänder während eines längeren Transportwegs ununterbrochen um die Ladeeinheit geschlungen bleiben. Im Pre-Slung Hebeeinsatz dürfen Bänder um 40% über Nenntragfähigkeit belastet werden (Faktor 1,4). Nach dem Ende der Transportkette sind diese Bänder auszuscheiden (Ein-Weg) oder dürfen erst nach einer Kontrolle wieder eingesetzt werden. In Deutschland ist Pre-Slung nur für Mehrwegbänder nach EN 1492-2 zulässig (abgeleitet aus DGUV Regel 100-500). In Österreich besteht diese Einschränkung nicht.

Anwendungshinweise

  • Der Bediener darf eine Lastbewegung erst dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Last richtig angeschlagen ist und sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten.
  • Lasten nicht unbeaufsichtigt oder über längere Zeit in angehobenem oder gespanntem Zustand belassen.
  • Hebebänder dürfen nicht geknotet, ineinander verschnürt oder verdreht eingesetzt werden und nur zum Anschlagen von Lasten verwendet werden.
  • Vor jedem Einsatz müssen textile Anschlagmittel auf offenkundige Schäden untersucht werden. Es ist sicherzustellen, dass ihre Identität und Abmessungen richtig sind und das Tragfähigkeitsetikett vorhanden und lesbar ist. Verwenden Sie niemals Anschlagmittel, die schadhaft, oder nicht gekennzeichnet sind!
  • Halten Sie das Etikettes von der Ladung, dem Haken und der Schnürung fern, um eine Beschädigungen zu vermeiden!
  • Auf keinen Fall darf der Winkel in einer Schlaufe eines Hebebandes 20° übersteigen, da sonst die Nähte unzulässig belastet werden! Dieses wird gewährleistet, wenn die Schlaufenlänge ca. das 4-fache der maximalen Breite des Hakens beträgt.
  • Haken oder andere Hebevorrichtungen dürfen sich in belastetem Zustand nicht im Bereich der vernähten Überlappungen oder an der Nahtstelle des Schutzschlauches bei Rundschlingen befinden. Sorgen Sie dafür, dass sich die Nähte im geraden Teil des Anschlagmittels befinden!
  • Achten Sie auf Haken mit ausreichendem Radius. Die Auflagefläche eines Hebebandes muss gerade sein, damit der volle Querschnitt des Bandes gleichmäßig zum Tragen kommt. Bei einer tragenden Breite des Hebebandes unter 75 mm muss der Krümmungsradius der Hebevorrichtung mindestens das 0,75-fache der Breite des Hebebandes betragen.
  • Achten sie darauf, dass die Rundschlingen im Kranhaken nicht übereinander gelegt werden. Sie müssen sowohl im Haken, als auch an der Last genügend Platz haben, damit sie Ihre natürliche, abgeflachte Form einnehmen können, und eine gleichmäßige Belastung über die ganze Breite der Rundschlinge erfolgt.
  • Hebebänder müssen so an der Last angeordnet sein, dass sie in ihrer ganzen Breite tragen können. Bei größeren Neigungswinkeln wird bei einem Band nur die Kante belastet und es besteht die Gefahr dass das Band reißt!
  • Textile Anschlagmittel müssen vor scharfen Kanten, Reibung und Abrieb sowohl an der Last, als auch an der Hebevorrichtung, geschützt werden. Der Kantenradius, den ein Hebeband oder eine Rundschlinge berührt, wird als scharf angesehen, wenn er weniger als die Dicke des Hebebandes oder der Rundschlinge (im flachen, belasteten Zustand) beträgt.
  • Die Ladung niemals auf das Anschlagmittel schieben oder darauf abstellen, nicht über raue Oberflächen oder Kanten ziehen, einklemmen bzw. gewaltsam unter einer Ladung herausziehen!
  • Wenn ein textiles Anschlagmittel im Schnürgang verwendet wird, bringen sie es so an, dass es den natürlichen Schnürwinkel von ca. 60° bilden kann. Niemals die Schnürung nachspannen und Wärmeentwicklung durch Reibung (Nachrutschen unter Last) verhindern. Um Lasten mit glatter, rutschender Oberfläche sicher aufzunehmen wird ein doppelter Schnürgang empfohlen.
  • Rundschlingen und Hebebänder dehnen sich unter Last um ca. 3-5 %. Das ist unbedingt zu berücksichtigen. Es kann dadurch zu Abrieb bzw. Beschädigungen an empfindlichen Oberflächen kommen. Zur Vorbeugung sind Schutzschläuche bzw. -profile zu empfehlen. Entstehen bei Hebevorgängen (geplante!) Bewegungen der Last, z. B. beim Aufstellen oder Wenden von Gütern, muss bei Reibung an der Oberfläche der Last oder an Kanten mit Schutzschläuchen oder Schutzprofilen gearbeitet werden, in denen sich das Anschlagmittel geschützt und ohne große Reibung bewegen und anpassen kann!
  • Wenn mehr als ein Anschlagmittel zum Heben der Ladung verwendet wird, sollten diese gleichen Typs mit möglichst gleicher Länge sein, damit es zu keinem unterschiedlichen Dehnungsverhalten kommen kann und sie in ihrer vollen Breite tragen (möglichst kleinen Neigungswinkel bzw. Traverse verwenden).
  • Textile Anschlagmittel sollen in sauberer, trockener und gut belüfteter Umgebung gelagert werden. Sie sollen vor direkter Sonneneinstrahlung und sonstiger UV-Strahlung geschützt sein, fern von Wärmequellen, Chemikalien, Rauchgasen oder korrodierenden Oberflächen aufbewahrt werden, da diese die Qualität und Lebensdauer des Bandes negativ beeinflussen.
  • Offensichtlich beschädigte Hebebänder, bei denen eine Überlastung oder sonstige schädigende Einflüsse bekannt geworden sind, sind von der weiteren Benutzung auszuschließen, und erst nach einer Prüfung und eventuell erforderlichen Instandsetzung wieder zu verwenden.

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