Schiebeleitern und Seilzugleitern eignen sich besonders gut als flexibler Verkehrsweg zu höher gelegenen Arbeitsbereichen. Durch die Verschiebemöglichkeiten können die Leitern bequem auf die gewünschte Nutzhöhe eingestellt werden.
Nach der neuen TRBS 2121-2 dürfen Leitern nur noch bis zu einer Höhe von fünf Metern eingesetzt werden. Für begründete Ausnahmefälle muss dieses vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.
Bei Schiebeleitern wird die Höhe per Hand eingestellt und arretiert. Die beiden Leiterteile sind auch separat als Anlegeleiter verwendbar. Alle Zarges Schiebeleitern erfüllen die Norm DIN EN 131, die Vorschriften der TRBS 2121 sowie die Handlungsanleitung BGI 694. Die zulässige Maximalbelastung beträgt 150 kg.