Arbeiten von einer Leiter dürfen nur noch zeitweilig (Zeitraum von weniger als zwei Stunden) bei einer Standhöhe von zwei bis fünf Metern nach der neuen technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) durchgeführt werden. Bei solchen Tätigkeiten muss der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Stufe (Standfläche >= 80 mm) oder einer Plattform (mindestens 250 x 250 mm) stehen.